Familienrecht
Zum Familienrecht gehören im Wesentlichen folgende rechtliche Angelegenheiten:
- Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (vorherige Beratung, Antragstellung und Durchführung des familiengerichtlichen Verfahrens, einschließlich der so genannten Folgesachen wie Versorgungsausgleich)
- Unterhalt (Klärung, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen, Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern, Elternunterhalt und Anspruchsübergang auf das Sozialamt, Abänderung von Unterhaltstiteln)
- elterliche Sorge (Rechte und Pflichten aus der elterlichen Sorge für Kinder, familiengerichtliche Verfahren zur Begründung oder Abänderung der elterlichen Sorge bzw. des Sorgerechts)
- Umgangsrecht (Regelung des Kontakts zwischen dem Kind und dem Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nicht wohnt, familiengerichtliche Verfahren zur Festlegung oder Abänderung von Umgangsregelungen)
- Ehewohnung und Haushalt (Regelung der Nutzung der Ehewohnung und Teilung der gemeinsamen Haushaltsgegenstände)
- Güterrecht und Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Vermögensrecht im Zusammenhang mit Ehen, Partnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften (Gesamtschuldnerausgleich, Auseinandersetzung von Miteigentum)
- sonstige familiengerichtliche Verfahren (z.B. Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft)